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   OLG Hamm, 25.02.1998 - 12 UF 182/97   

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https://dejure.org/1998,3202
OLG Hamm, 25.02.1998 - 12 UF 182/97 (https://dejure.org/1998,3202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.02.1998 - 12 UF 182/97 (https://dejure.org/1998,3202)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 12 UF 182/97 (https://dejure.org/1998,3202)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit um die Höhe nachehelichen Unterhalts; Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen; Berücksichtigung einer Abfindung des Verpflichteten bei der Unterhaltsbemessung; Anrechnungsfähigkeit von Kosten für die Finanzierung des Zugewinnausgleichs beim ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1573 Abs. 2 § 1577 Abs. 1 § 1581
    Bemessung des nachehelichen Unterhalts - Abfindung - Wohnvorteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 233
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 12/96

    Berücksichtigung von Wohnvorteilen bei der Berechnung des Unterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 25.02.1998 - 12 UF 182/97
    Vermögenserträge, die er in zumutbarer Weise erzielen könnte, tatsächlich aber nicht erzielt, mindern als fiktives Einkommen seine Bedürftigkeit (BGH FamRZ 1998 S. 87, 89).
  • OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 10 UF 1286/19

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt - Bewertung des Wohnvorteils einer

    Vermögenserträge, die er in zumutbarer Weise erzielen könnte, tatsächlich aber nicht erzielt, mindern als fiktives Einkommen seine Bedürftigkeit (OLG Hamm FamRZ 1999, 233 Tz. 76; BGH FamRZ 1988, 87 Tz. 19).
  • OLG Köln, 14.07.2005 - 4 WF 103/05

    Leistungsfähigkeit bei Minderjährigenunterhalt - fiktive Zurechnung von

    Den Unterhaltspflichtigen trifft nämlich die Obliegenheit, Vermögen in üblicher, sicherer Weise ertragreich anzulegen, wenn sonst Unterhaltsmittel fehlen (so Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl., 2004, Rdnr. 681; vgl. hierzu auch BGH FamRZ 1998, 87 (89); OLG Hamm FamRZ 1999, 233 (235).
  • OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 1 UF 22/00

    Abfindung, Arbeitsplatzverlust, Verbrauch

    In der Entscheidung des OLG Hamm (FamRZ 99, 233,234) hatte der (56-jährige) Unterhaltspflichtige bis zum regulären Rentenbeginn keine neue Anstellung gefunden, weshalb sich dem OLG die hier zu behandelnde Rechtsfrage nicht stellte.
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