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OLG Hamm, 25.02.1998 - 12 UF 182/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Nachehelicher Unterhalt: Berücksichtigung einer Abfindung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit um die Höhe nachehelichen Unterhalts; Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen; Berücksichtigung einer Abfindung des Verpflichteten bei der Unterhaltsbemessung; Anrechnungsfähigkeit von Kosten für die Finanzierung des Zugewinnausgleichs beim ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1573 Abs. 2 § 1577 Abs. 1 § 1581
Bemessung des nachehelichen Unterhalts - Abfindung - Wohnvorteil - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Castrop-Rauxel, 09.04.1997 - 8 F 268/95
- OLG Hamm, 25.02.1998 - 12 UF 182/97
Papierfundstellen
- FamRZ 1999, 233
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.10.1997 - XII ZR 12/96
Berücksichtigung von Wohnvorteilen bei der Berechnung des Unterhalts
Auszug aus OLG Hamm, 25.02.1998 - 12 UF 182/97
Vermögenserträge, die er in zumutbarer Weise erzielen könnte, tatsächlich aber nicht erzielt, mindern als fiktives Einkommen seine Bedürftigkeit (BGH FamRZ 1998 S. 87, 89).
- OLG Nürnberg, 16.07.2020 - 10 UF 1286/19
Nachehelicher Ehegattenunterhalt - Bewertung des Wohnvorteils einer …
Vermögenserträge, die er in zumutbarer Weise erzielen könnte, tatsächlich aber nicht erzielt, mindern als fiktives Einkommen seine Bedürftigkeit (OLG Hamm FamRZ 1999, 233 Tz. 76; BGH FamRZ 1988, 87 Tz. 19). - OLG Köln, 14.07.2005 - 4 WF 103/05
Leistungsfähigkeit bei Minderjährigenunterhalt - fiktive Zurechnung von …
Den Unterhaltspflichtigen trifft nämlich die Obliegenheit, Vermögen in üblicher, sicherer Weise ertragreich anzulegen, wenn sonst Unterhaltsmittel fehlen (…so Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 9. Aufl., 2004, Rdnr. 681; vgl. hierzu auch BGH FamRZ 1998, 87 (89); OLG Hamm FamRZ 1999, 233 (235). - OLG Frankfurt, 15.03.2001 - 1 UF 22/00
Abfindung, Arbeitsplatzverlust, Verbrauch
In der Entscheidung des OLG Hamm (FamRZ 99, 233,234) hatte der (56-jährige) Unterhaltspflichtige bis zum regulären Rentenbeginn keine neue Anstellung gefunden, weshalb sich dem OLG die hier zu behandelnde Rechtsfrage nicht stellte.